Nachrichten-Archiv

Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung wegen Weiterleitung fremder E-Mail-Inhalte

Liest eine Mitarbeiterin einer evangelischen Kirchengemeinde unbefugt eine an den Pastor gerichtete private E-Mail und leitet den Inhalt an dritte Personen weiter, muss sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn mit der Weitergabe der fremden Daten wurden die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen verletzt und das für das Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensverhältnis „unwiederbringlich zerstört“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem am Montag, 03.01.2022, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 4 Sa 290/21).

Weiterlesen »
Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Keine Kündigung wegen mitgenommenen Bürostuhl ins Homeoffice

Das Erzbistum Köln durfte seiner Justiziarin nicht wegen der Mitnahme eines Bürostuhls in ihr Homeoffice fristlos kündigen. Auch die „Versetzung in den Ruhestand“ wegen der dauernden Dienstunfähigkeit der Frau ist unwirksam, urteilte am Dienstag, 18.01.2022, das Arbeitsgericht Köln (AZ: 16 Ca 4198/21). Die Justiziarin hatte ihre psychische Erkrankung mit den Belastungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der zahlreichen Missbrauchsfälle im Erzbistum begründet.

Weiterlesen »
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kein Recht auf Brückenteilzeit bei versäumter Frist

Seit 2019 gibt es das Recht auf befristete Teilzeit. Wer diese Brückenteilzeit nicht rechtzeitig beantragt, riskiert, dass der Antrag abgelehnt wird. Das hat das BAG in einer neueren Entscheidung klargestellt und den Unterschied zur Fristversäumnis bei einem Antrag auf dauerhafte Teilzeit präzisiert.

Weiterlesen »
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Strenge Anforderungen an den Datenschutz im BEM

Ein BEM kann nur mit Einwilligung des Beschäftigten durchgeführt werden. Der muss auch mit der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten einverstanden sein. Dabei ist darauf zu achten, dass mögliche Einwilligungserklärungen nicht zu weit gehen und freiwillig erfolgen. Die sensiblen Gesundheitsdaten braucht er nicht Dritten im Betrieb offen zu legen. Quelle: Bund-Verlag

Weiterlesen »
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Ohne ausreichende Begründung keine Kündigung

Die Arbeitgeberin hat die Tatsachen zu beweisen, die eine Kündigung bedingen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie damit begründet wird, dass der Arbeitsvertrag zu belastend für das Unternehmen sei. Arbeitnehmer können nicht mit einer betriebsbedingten Kündigung aus dem Betrieb gedrängt werden, obwohl Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedarf objektiv vorhanden sind.

Weiterlesen »
MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Minderheitenschutz für Betriebsräte

Jedes Mitglied eines Betriebsrats muss Zugang zum Betriebsratsbüro und den dortigen Unterlagen haben. Das Gesetz sieht eine Art „Minderheitenschutz“ vor, auch um eine Kontrolle der Betriebsratsarbeit zu ermöglichen, wie das Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) in Erfurt in einem Eilbeschluss entschied (AZ: 1 TaBVGa 1/21).

Weiterlesen »
Nach oben scrollen