Ein Laptop für den Betriebsrat darf nicht im Büro festmontiert werden
Eine Arbeitgeberin stellte dem örtlichen Betriebsrat nur widerwillig einen Laptop zur Verfügung – und auch nur unter der Voraussetzung, dass das Gerät im Büro fest montiert wird. So geht’s nicht, hat nun das Kölner ArbG entschieden. Quelle: Legal Tribune Online