Nachrichten-Archiv

Datenschutz
Harald Afholderbach

Belegschafts-Tracking auf dem Vormarsch

Das Überwachen der Belegschaft erreicht eine neue bedenkliche Stufe. Neue Tools zur Analyse des Nutzerverhaltens breiten sich auch in deutschen Unternehmen aus. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 9/2018 hat bei dem Datenschutz-Experten Prof. Dr. Peter Wedde nachgefragt, was es mit den »User Behavior Analytics« auf sich hat und wie Betriebsräte darauf reagieren können.

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Datenschutz
Harald Afholderbach

Die Rolle des Betriebsrats

Die neue Datenschutzverordnung lässt den Betriebsrat nicht ruhen. Im Fokus steht die Frage, ob das Gremium neuerdings datenschutzrechtlich als Teil des Betriebs oder in Eigenregie verantwortlich ist. Erste Arbeitgeber plädieren für »eigenständig« und weigern sich, Betriebsräten Beschäftigtendaten zu übermitteln. Prof. Dr. Peter Wedde klärt auf.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

DSGVO: Die E-Mail am Arbeitsplatz und der Datenschutz

Der personalisierte E-Mail-Account ist allgegenwärtig. Sowohl im Privat- als auch im Berufsleben ist er im Einsatz. Gerade im Arbeitsverhältnis können derartige personalisierte E-Mail-Adressen insbesondere nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers den Arbeitgeber vor Herausforderungen stellen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kontrolle von E-Mailverkehr am Arbeitsplatz nur eingeschränkt erlaubt

Die große Kammer am EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat mit Urteil vom 5. September 2017 (Beschwerde-Nr. 61496/08) klargestellt, dass selbst dann, wenn dem Arbeitnehmer eine private Nutzung der Firmen-IT generell verboten ist, der Arbeitgeber den E-Mail-Account seiner Mitarbeiter nicht ohne weiteres kontrollieren darf. Vielmehr muss ein legitimer Grund für die Kontrolle gegeben sein. Außerdem

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Datenschutz
Harald Afholderbach

Dürfen potentielle Arbeitgeber im Bewerbungsverfahren frühere Arbeitgeber des Bewerbers anrufen?

Immer wieder begegnet uns in der Praxis die Frage, ob es zulässig ist, im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens ehemalige Arbeitgeber anzurufen, um zusätzliche Informationen über den Bewerber zu erhalten oder um Arbeitszeugnisse zu hinterfragen. Die Antwort fällt eindeutig aus, denn solche Anrufe sind bis auf wenige Ausnahmen gleich aus mehreren Gründen unzulässig

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Datenschutz: Verbotene Früchte

Ein Verbot privaten Surfens am Arbeitsplatz rechtfertigt nicht, den Computer eines »verdächtigen« Arbeitnehmers heimlich mit einem Keylogger zu überwachen – einem Programm, das alle Tastatureingaben und Mausklicks aufzeichnet. Dann gilt die Lehre von der »verbotenen Frucht«: Das Gericht berücksichtigt die Erkenntnisse nicht – und hebt die darauf gestützte Kündigung auf.

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