Belegschafts-Tracking auf dem Vormarsch

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitsrecht

Wenn Kollegen die Kündigung fordern ->Druckkündigung

Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen

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Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Das Überwachen der Belegschaft erreicht eine neue bedenkliche Stufe. Neue Tools zur Analyse des Nutzerverhaltens breiten sich auch in deutschen Unternehmen aus. Die »Computer und Arbeit« (CuA) 9/2018 hat bei dem Datenschutz-Experten Prof. Dr. Peter Wedde nachgefragt, was es mit den »User Behavior Analytics« auf sich hat und wie Betriebsräte darauf reagieren können.

Quelle: Bund-Verlag

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