GPS-Überwachung am Firmenfahrzeug kein Menschenrechtsverstoß
Ein GPS-Gerät an einem Firmenwagen zur Kontrolle zurückgelegter privater und dienstlicher Fahrstrecken des Arbeitnehmers verletzt nicht das Recht des Mitarbeiters auf Achtung des Privatlebens. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mitarbeiter über die GPS-Überwachung und über mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei einer falschen Abrechnung der Fahrstrecken informiert worden ist, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.
Strenge Anforderungen an den Datenschutz im BEM
Ein BEM kann nur mit Einwilligung des Beschäftigten durchgeführt werden. Der muss auch mit der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten einverstanden sein. Dabei ist darauf…
Betriebsratswahl – Herausgabe privater Adressen für Briefwahl – Marion Zehe
Im Rahmen einer beabsichtigten Betriebsratswahl in Form einer Briefwahl ist die Arbeitgeberin verpflichtet, dem Wahlvorstand die privaten Adressen sämtlicher Arbeitnehmer des Betriebs bekannt…
Productivity Score: Microsoft hilft, Angestellte zu überwachen – Digital – SZ.de
Der „Productivity Score“ zeigt Unternehmen, wie einzelne Mitarbeiter arbeiten. Microsoft verteidigt die Funktion – doch es gibt Zweifel, ob die Überwachung legal ist.…
Zeiterfassung per Fingerabdruck ist nicht erzwingbar
Der Arbeitgeber kann Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihre Arbeitszeit mit einem Fingerabdruckscanner zu erfassen. Auch das Ziel, Arbeitszeitbetrug zu vermeiden, rechtfertigt keine Erfassung…
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