WhatsApp: Nutzung im Betriebsrat erlaubt?

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Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Ohne WhatsApp geht privat oft fast gar nichts mehr in Sachen Kommunikation, könnte man meinen. Doch wie sieht es mit der beruflichen Nutzung aus, insbesondere auch aus Betriebsratssicht? Schließlich könnten auch Interessenvertretungen sich in Gruppen bequem austauschen. Doch die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind beträchtlich – und das ist eigentlich noch untertrieben.

Quelle: WEKA-Verlag

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