Was gilt beim Klimastreik für Arbeitnehmer?

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Marketing statt verbesserter Arbeitsbedingungen: ver.di wirft Pflegekammer NRW fraglichen Umgang mit Steuergeldern vor

Innerhalb kürzester Zeit sind verschiedene Missstände innerhalb der Pflegekammer NRW öffentlich geworden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di NRW) kritisiert dabei die Rolle der Kammerpräsidentin Sandra Postel und den Umgang der Kammer mit Steuergeldern scharf. Für Unruhe innerhalb der Kammer sorgte die Anfang Juli bekanntgewordene Auftragsvergabe an eine Marketingagentur, deren kostenintensive Maßnahmen laut ver.di nicht unter die

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Arbeitszeit

Wie viel Arbeit darf es sein?

Die FDP pocht auf einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Gehört der Acht-Stunden-Tag bald der Vergangenheit an? Arbeitsrechtler erläutern, was gesetzlich möglich ist. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeitsrecht

Frist für verspätete Kündigungsanfechtung bei Schwangerschaft wohl zu kurz

Er­fährt eine ge­kün­dig­te Ar­beit­neh­me­rin erst nach Ab­lauf der Drei-Wo­chen-Frist für eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge von ihrer Schwan­ger­schaft, ver­blei­ben ihr zwei Wo­chen, um einen An­trag auf Zu­las­sung einer ver­spä­te­ten Klage zu stel­len. Der EuGH mel­det Zwei­fel an der Frist an, sie schei­ne zu kurz. Quelle: Beck aktuell

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Am vergangenen Freitag sind wieder Millionen von Menschen weltweit auf die Straßen gegangen, um für den Klimaschutz zu demonstrieren. Aber dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit überhaupt zum Klimastreik? Welche Sanktionen drohen vom Arbeitgeber? Und was kann der Betriebsrat für die Beschäftigten tun? Antworten gibt Prof. Dr. Wolfgang Däubler im Interview.

Quelle: Bund-Verlag

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