GPS-Überwachung am Firmenfahrzeug kein Menschenrechtsverstoß

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Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

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Ein GPS-Gerät an einem Firmenwagen zur Kontrolle zurückgelegter privater und dienstlicher Fahrstrecken des Arbeitnehmers verletzt nicht das Recht des Mitarbeiters auf Achtung des Privatlebens. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mitarbeiter über die GPS-Überwachung und über mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei einer falschen Abrechnung der Fahrstrecken informiert worden ist, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mit Urteil vom Dienstag, 13.122.2022 (AZ: 26968/16).

Quelle: Thorsten Blaufelder

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