Nachrichten-Archiv

Datenschutz
Harald Afholderbach

Microsoft Copilot: Leistungskontrolle leicht gemacht

Künstliche Intelligenz (KI) ist zurzeit in aller Munde. Fast täglich kommen neue Tools zur Nutzung von KI auf den Markt. Auch Microsoft bietet mit Copilot ein solches Tool an. Die Technologieberatungsstelle NRW berichtet auf seiner Internetseite, wie leicht eine Leistungskontrolle mit Copilot möglich ist. Quelle: TBS-NRW

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Datenschutz
Harald Afholderbach

GPS-Überwachung am Firmenfahrzeug kein Menschenrechtsverstoß

Ein GPS-Gerät an einem Firmenwagen zur Kontrolle zurückgelegter privater und dienstlicher Fahrstrecken des Arbeitnehmers verletzt nicht das Recht des Mitarbeiters auf Achtung des Privatlebens. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mitarbeiter über die GPS-Überwachung und über mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei einer falschen Abrechnung der Fahrstrecken informiert worden ist, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Betriebliches Eingliederungsmanagement braucht Datenschutz

Regt ein Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter wegen häufiger Kurzerkrankungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement an, dürfen dem Arbeitgeber keine konkreten Krankheitsdiagnosen preisgegeben werden. Wird dem Beschäftigten unzureichend mitgeteilt, welche Daten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erhoben und verwendet werden sollen, liegt zudem kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren zur möglichen Rückkehr an den Arbeitsplatz vor, entschied das Landesarbeitsgericht

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Strenge Anforderungen an den Datenschutz im BEM

Ein BEM kann nur mit Einwilligung des Beschäftigten durchgeführt werden. Der muss auch mit der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten einverstanden sein. Dabei ist darauf zu achten, dass mögliche Einwilligungserklärungen nicht zu weit gehen und freiwillig erfolgen. Die sensiblen Gesundheitsdaten braucht er nicht Dritten im Betrieb offen zu legen. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Zeiterfassung per Fingerabdruck ist nicht erzwingbar

Der Arbeitgeber kann Beschäftigte nicht dazu verpflichten, ihre Arbeitszeit mit einem Fingerabdruckscanner zu erfassen. Auch das Ziel, Arbeitszeitbetrug zu vermeiden, rechtfertigt keine Erfassung der biometrischen Daten aller Arbeitnehmer – so das LAG Berlin-Brandenburg.

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Datenschutz
Harald Afholderbach

WhatsApp: Nutzung im Betriebsrat erlaubt?

Ohne WhatsApp geht privat oft fast gar nichts mehr in Sachen Kommunikation, könnte man meinen. Doch wie sieht es mit der beruflichen Nutzung aus, insbesondere auch aus Betriebsratssicht? Schließlich könnten auch Interessenvertretungen sich in Gruppen bequem austauschen. Doch die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind beträchtlich – und das ist eigentlich noch untertrieben.

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Datenschutz
Harald Afholderbach

Datenschutz beim BEM

Welche Anforderungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement jetzt nach den neuen Datenschutzregeln zu beachten sind, ist vielen Arbeitgebern, Betriebsräten und Beschäftigten noch nicht ganz klar. Die »Arbeitsrecht im Betrieb« befragte dazu den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit BW, Dr. Stefan Brink.

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