Nachrichten-Archiv

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen

Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Verwaltungsgericht Hamburg betont Pflicht zum Arbeitsschutz

Die für den Arbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde kann Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassung verpflichten. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten nur teilweise oder gar nicht erfasst wird, kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb daraufhin überprüfen und für jeden Arbeitnehmer Belege über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit verlangen, wie das Verwaltungsgericht Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Duschen kann Arbeitszeit sein

Zei­ten zum Du­schen oder Wa­schen kön­nen laut BAG be­zahl­te Ar­beits­zeit sein. Etwa dann, wenn der Ar­beit­neh­mer bei der Ar­beit so schmut­zig wird, dass es für ihn un­zu­mut­bar wäre, un­ge­wa­schen nach Hause zu gehen. Quelle: beck aktuell

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Arbeitszeit
Harald Afholderbach

Wie viel Arbeit darf es sein?

Die FDP pocht auf einer Flexibilisierung der Arbeitszeit. Gehört der Acht-Stunden-Tag bald der Vergangenheit an? Arbeitsrechtler erläutern, was gesetzlich möglich ist. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Wann der Arbeitgeber Überstunden nicht dulden darf

Missachtet der Arbeitgeber in grober Weise eine Betriebsvereinbarung, indem er weiterhin Überstunden deutlich über die vereinbarte Grenze hinaus duldet, ohne Gegenmaßnahmen zu ergreifen, hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch – so das Hessische Landesarbeitsgericht. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitszeit
Harald Afholderbach

Rei­se­zeit mit der Bahn ist Arbeits­zeit

Auch wenn Mitarbeiter eines Speditionsunternehmens ihre Zeit während Bahnfahrten zu und von Abholorten frei gestalten können, werden sie in ihrer Freiheit beschränkt, so das VG Lüneburg. Die Reisezeit mit der Bahn sei daher Arbeitszeit.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Arbeitszeit gesund gestalten

In unseren Seminaren für Mitarbeitervertretungen nehmen die Fragen rund um die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit einen großen Raum ein. Die Probleme in den kirchlichen Einrichtungen sind groß. Ein wichtiges Instrument um die Belastungen für die Mitarbeiter*innen zu reduzieren, ist die Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeitszeit. Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) bietet auf seiner

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