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Chef-SMS muss in der Frei­zeit nicht gelesen werden

Bild von relexahotels auf Pixabay

Wenn der Chef in der Freizeit per SMS über Dienstplanänderungen informiert, darf nicht damit gerechnet werden, dass der Arbeitnehmer die Nachricht liest, entschied das LAG Schleswig-Holstein.

Quelle: Legal Tribune Online

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