Nachrichten-Archiv

Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Arbeitszeit gesund gestalten

In unseren Seminaren für Mitarbeitervertretungen nehmen die Fragen rund um die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit einen großen Raum ein. Die Probleme in den kirchlichen Einrichtungen sind groß. Ein wichtiges Instrument um die Belastungen für die Mitarbeiter*innen zu reduzieren, ist die Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeitszeit. Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) bietet auf seiner

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Arbeitsschutz
Harald Afholderbach

Wer haftet bei Leiharbeitnehmer*innen für den Arbeitsschutz

Erleidet ein Leiharbeitnehmer einen Arbeitsunfall, tun sich Fragen auf: Wofür haftet der Verleiher als Vertragsarbeitgeber, wofür der Entleiher? Der Verleiher hat nur Kontroll- oder Überwachungspflichten. Für den Arbeitsschutz vor Ort ist der Entleiher zuständig – so nun das LAG Hessen.

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Arbeitsschutz
Harald Afholderbach

Das sind die Grenzen der Gefährdungsbeurteilung

Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung verlangen. Doch der Anspruch hat seine Tücken. Er richtet sich darauf, dass der Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat initiativ wird. Konkretes kann der Arbeitnehmer nicht einfordern – so nun das LAG Berlin Brandenburg, das zugleich eine 12-Stundenschicht hier für zulässig hält.

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Arbeitsschutz
Harald Afholderbach

Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Gesetzliche Vorschriften über maximal zulässige Temperaturen am Arbeitsplatz gibt es genauso wie ein “Hitzefrei” auf der Arbeit nicht. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit zu schützen.

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Rufbereitschaft ist Arbeitszeit

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden (Urteil vom 21.02.2018 – C-518/15), dass die Zeit, die ein Arbeitnehmer zu Hause verbringen muss und in der er verpflichtet ist, auf Abruf seines Arbeitgebers kurzfristig zur Verfügung zu stehen (Rufbereitschaft), Arbeitszeit ist. Quelle: Anwaltskanzlei Finkeldei

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