Nachrichten-Archiv

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen

Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Neue Regel für Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat die erste Regel zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes veröffentlicht. Sie soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützen, die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Schwangere und stillende Frauen bestmöglich zu schützen. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Arbeitszeit gesund gestalten

In unseren Seminaren für Mitarbeitervertretungen nehmen die Fragen rund um die Mitbestimmung bei der Arbeitszeit einen großen Raum ein. Die Probleme in den kirchlichen Einrichtungen sind groß. Ein wichtiges Instrument um die Belastungen für die Mitarbeiter*innen zu reduzieren, ist die Gefährdungsbeurteilung bei der Arbeitszeit. Das Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA.NRW) bietet auf seiner

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Quit­test Du noch oder per­formst Du schon low?

Ausgelöst von einem Tiktok-Video lernen wir gerade den Begriff “quiet quitting”, die stille Kündigung. Wann das Verhalten noch vom Arbeitsrecht gedeckt ist und wann es kündigungsrelevant wird, erklärt Michael Fuhlrott im Interview.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Betriebliches Eingliederungsmanagement braucht Datenschutz

Regt ein Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter wegen häufiger Kurzerkrankungen ein betriebliches Eingliederungsmanagement an, dürfen dem Arbeitgeber keine konkreten Krankheitsdiagnosen preisgegeben werden. Wird dem Beschäftigten unzureichend mitgeteilt, welche Daten im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) erhoben und verwendet werden sollen, liegt zudem kein ordnungsgemäß eingeleitetes Verfahren zur möglichen Rückkehr an den Arbeitsplatz vor, entschied das Landesarbeitsgericht

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Strenge Anforderungen an den Datenschutz im BEM

Ein BEM kann nur mit Einwilligung des Beschäftigten durchgeführt werden. Der muss auch mit der Verarbeitung seiner Gesundheitsdaten einverstanden sein. Dabei ist darauf zu achten, dass mögliche Einwilligungserklärungen nicht zu weit gehen und freiwillig erfolgen. Die sensiblen Gesundheitsdaten braucht er nicht Dritten im Betrieb offen zu legen. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Schichtplanung: Langer Atem zahlt sich aus

Wie eine Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung, eine gute Projektplanung und die richtigen Verhandlungspartner am Tisch letztendlich eine eigenverantwortliche Schichtplanung der Beschäftigten ermöglichen.

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Arbeitsschutzfilme

Kennt ihr www.arbeitsschutzfilme.de? Auf der Seite sind frei zugängliche Filme zum Arbeitsschutz und zur Gesundheitsförderung gesichtet und verlinkt. Da ist sich auch etwas für die MAV-Arbeit dabei.

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