Neue Regel für Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz

Die neuesten Beiträge

Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

Weiterlesen »
Bild von Susanne Plank auf Pixabay
Arbeitsrecht

Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Quelle: Bund-Verlag

Weiterlesen »
Bild von Robster_91 auf Pixabay

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat die erste Regel zur Gefährdungsbeurteilung im Bereich des Mutterschutzes veröffentlicht. Sie soll Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dabei unterstützen, die mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Schwangere und stillende Frauen bestmöglich zu schützen.

Quelle: Bund-Verlag

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen