Nachrichten-Archiv

Rechtsprechung
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Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Bild von Sergei Tokmakov auf Pixabay
Arbeitsrecht
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Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Bild von tomwieden auf Pixabay
Arbeitsrecht
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Arbeitgeber darf mit Dienstplan nicht Entgeltfortzahlung umgehen

Weist eine Arbeitnehmerin wegen einer bevorstehenden Operation auf eine voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit hin, darf der Arbeitgeber bei der Planung von Arbeitsschichten nicht das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umgehen. Wurde die Beschäftigte während ihrer Krankschreibung nicht in die sonst üblichen Schichten eingeteilt, kann der Arbeitgeber für den entgangenen Lohn zu Schadenersatz verpflichtet sein, entschied das Sächsiche

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Arbeitsrecht
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Urlaubstage sind nicht stückelbar

Ein Arbeitnehmer kann nicht verlangen, dass der Arbeitgeber ihm den Erholungsurlaub »gestückelt« in halben Tagen gewährt, an denen er auf einem familieneigenen Weingut arbeiten will. Der Arbeitgeber kann dies verweigern, weil er damit den gesetzlichen Urlaubsanspruch nicht erfüllen würde.>

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Hitze im Büro – Pflichten des Arbeitgebers

Sommer, Sonne, Sauna im Büro: Wenn draußen die Temperaturen Spitzenwerte erreichen, wird es für viele am Arbeitsplatz unerträglich. Aber muss man überhaupt arbeiten, wenn sich die Raumtemperatur der 30-Grad-Marke nähert? Oder hat man einen Anspruch auf hitzefrei? Wir räumen mit Irrtümern auf und zeigen, was Arbeitgeber und Betriebsrat tun können, damit die Mitarbeiter einen kühlen Kopf behalten.

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Arbeitsrecht
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Wer hat denn da gekündigt?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie die korrekte Firmenbezeichnung der Arbeitgeberin enthält. Dazu gehört auch der Zusatz, der Auskunft über die Rechtsform gibt. Die Kündigung muss von einem Vertreter der juristischen Person unter Nennung seiner Funktion erfolgen.

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