Hitze im Büro – Pflichten des Arbeitgebers

Die neuesten Beiträge

Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

Weiterlesen »
Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

Weiterlesen »
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Sommer, Sonne, Sauna im Büro: Wenn draußen die Temperaturen Spitzenwerte erreichen, wird es für viele am Arbeitsplatz unerträglich. Aber muss man überhaupt arbeiten, wenn sich die Raumtemperatur der 30-Grad-Marke nähert? Oder hat man einen Anspruch auf hitzefrei? Wir räumen mit Irrtümern auf und zeigen, was Arbeitgeber und Betriebsrat tun können, damit die Mitarbeiter einen kühlen Kopf behalten.

In dem Artikel werden übersichtlich die Anforderungen der Arbeitsstättenregel (ASR) 3.5 ‚Raumtemperatur‘ und die Rechte des Betriebsrats nach dem Betriebsverfassungsgesetz dargestellt. Vergleichbare Beteiligungsrechte finden sich auch im Mitarbeitervertretungsgesetz.

Quelle: BetriebsratsPraxis24

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen