Arbeitsrecht

Kinderbetreuung bei »Hitzefrei«

Was die Kinder freut, bringt berufstätige Eltern ins Schwitzen: Denn wenn die Schule oder Kindertagesstätte spontan »Hitzefrei« gibt, bekommen Eltern ja nicht automatisch Urlaub. Müssen Kinder kurzfristig betreut werden, dürfen Beschäftigte dafür die Arbeit verlassen- darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin.

Quelle: Kinderbetreuung bei »Hitzefrei«

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