Nachrichten-Archiv

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung wegen zehn Minuten

Begehen Mitarbeiter Arbeitszeitbetrug, können Arbeitgeber ihnen fristlos kündigen. Eine Abmahnung soll entbehrlich sein, wenn der Beschäftigte seine Tat geleugnet und verschleiert hat. Das soll auch bei einem einmaligen Vergehen – hier einem Arbeitszeitbetrug von zehn Minuten – gelten, entschied kürzlich das LAG Hamm. Quelle: Bund-Verlag

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ver.di
Harald Afholderbach

ver.di’s Kammertöne – Ausgabe 2/2023

Mittlerweile haben sich in der Pflegekammer in NRW die satzungsmäßigen Ausschüsse konstituiert. Dies sind die Ausschüsse Recht, Finanzen und Bildung. Die ver.di-Fraktion übernimmt in allen Ausschüssen Verantwortung. Mehr könnt ihr in der neuen Ausgabe der Kammertöne lesen: 

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

BAG zur Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

Das BAG entwickelt im Wechselspiel mit dem EuGH das Urlaubsrecht Schritt für Schritt fort. So hatte der zuständige 9. Senat Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Urlaubsansprüche verjähren können, die dreijährige Verjährungsfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch informiert.

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Außenansicht des Bundesarbeitsgerichts, Eingang - © BAG
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Fristlose Kündigung und Annahmeverzug

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.

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ver.di
Harald Afholderbach

Wir sind solidarisch

Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen wollen nicht länger andere für sich kämpfen lassen. Etliche beteiligen sich an Partizipationsstreiks zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst. Auch in NRW haben sich Kolleg*innen am 21. März solidarisch gezeigt – nicht durch Streik, aber durch Beteiligung an der Demo. Quelle: ver.di

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Schwerbehindertenvertretung
Harald Afholderbach

Präsentationsvorlage „Ihre SBV stellt sich vor“

Als frischgewählte Schwerbehindertenvertretung ist es besonders wichtig, sich im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Eine neue, einfach anpassbare PowerPoint-Präsentation hilft dabei. Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)

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