
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Krankschreibungen nur in Regelfällen
Arbeitgeber können von einzelnen Beschäftigten ohne Zustimmung des Betriebsrates vom ersten Krankheitstag an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
Arbeitgeber können von einzelnen Beschäftigten ohne Zustimmung des Betriebsrates vom ersten Krankheitstag an eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen.
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist.
Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen wollen nicht länger andere für sich kämpfen lassen. Etliche beteiligen sich an Partizipationsstreiks zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst. Auch in NRW haben sich Kolleg*innen am 21. März solidarisch gezeigt – nicht durch Streik, aber durch Beteiligung an der Demo. Quelle: ver.di
Als frischgewählte Schwerbehindertenvertretung ist es besonders wichtig, sich im Betrieb oder in der Dienststelle bekannt zu machen. Eine neue, einfach anpassbare PowerPoint-Präsentation hilft dabei. Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Morgen fahren vielerorts keine Busse und Bahnen – trotzdem muss man alles unternehmen, um zur Arbeit zu kommen. Michael Fuhlrott erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer*innen haben. Ausnahmen sollte man frühzeitig mit dem Chef absprechen. Quelle: Legal Tribune Online
Ein Arbeitnehmer hielt sich im Pausenbereich auf – und wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dass das entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall war, stellt das LSG Baden-Württemberg nun klar.
Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen, darf der Arbeitgeber schon in der Probezeit nicht einfach kündigen. Er muss prüfen, ob er ihn auf einem anderen Arbeitsplatz beschäftigen kann, der seinen Fähigkeiten entspricht – sofern dies den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet – so der Europäische Gerichtshof.
Die neue ver.di- Infopost ‘Altenpflege’ ist erschienen. In der Infopost gibt es Informationen und Berichte zu ver.di-Aktionen und zu aktuellen gewerkschaftlichen Themen in der Altenpflege.
Wer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen. Quelle: Legal Tribune Online
Der Equal Pay-Grundsatz setzt der Privatautonomie Grenzen: Das Gebot zur gleichen Vergütung von Männern und Frauen für gleiche oder gleichwertige Arbeit kann nicht durch geschickte Gehaltsverhandlungen umgangen werden, so das BAG.