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Harald Afholderbach

Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in digitalen Grenzen

Gewerkschaften können vom Arbeitgeber für ihre Mitgliederwerbung nicht die Herausgabe aller betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer verlangen. Eine Nutzung des betrieblichen E-Mail-Systems zu Werbe- und Informationszwecken ist aber möglich, wenn die Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor Ort im Betrieb fragt, ob sie auch über ihre betriebliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden wollen, urteilte am Dienstag, 28.01.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Schmähkritik und Meinungsfreiheit: Abmahnung eines ver.di-Mitglieds rechtmäßig

Das Arbeitsgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 5. Dezember 2024 die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung gegen ein Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin bestätigt. Der Fall betraf Äußerungen im Internet, die die Freie Universität Berlin als Schmähkritik einstuft. Dieses Urteil zeigt, dass die Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz (GG) Grenzen hat, insbesondere

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Bundesarbeitsgericht erlaubt elektronische Lohnabrechnungen

Arbeitgeber dürfen Entgeltabrechnungen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur als elektronisches Dokument in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach bereitstellen. Haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit, online von zu Hause aus darauf zuzugreifen, muss der Arbeitgeber es aber ermöglichen, dass die Dokumente im Betrieb eingesehen und ausgedruckt werden können, urteilte am Dienstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 9 AZR

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Allgemein
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KI-Kompetenz: Pflichtschulungen für Arbeitnehmer ab Februar 2025

Ab dem 02.02.2025 treten erste Regelungen der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (EU-VO KI) in Kraft. Eine bisher wenig beachtete, aber bedeutende Neuerung betrifft verpflichtende Schulungen für Beschäftigte, die in ihrem Arbeitsumfeld mit KI-Systemen arbeiten. Unternehmen stehen damit vor der Aufgabe, ihre Mitarbeitenden entsprechend fortzubilden. Quelle: RA Thorsten Blaufelder

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Arbeits- und Gesundheitsschutz
Harald Afholderbach

Klarheit zum Pausenbeginn kann ausreichen

Arbeitgeber müssen nicht immer schon zu Beginn des Arbeitstags Klarheit über die Lage der Pausen schaffen. Wenn betriebliche Erfordernisse Flexibilität verlangen, reicht es aus, wenn die Mitarbeiter spätestens zu Beginn ihrer Pause wissen, „dass und wie lange“ sie nun eine Erholungspause haben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Mittwoch, 30.10.2024, in Erfurt veröffentlichten Urteil

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Arbeitsrecht
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Verwaltungsgericht Hamburg betont Pflicht zum Arbeitsschutz

Die für den Arbeitsschutz zuständige Aufsichtsbehörde kann Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassung verpflichten. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeitszeit der Beschäftigten nur teilweise oder gar nicht erfasst wird, kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb daraufhin überprüfen und für jeden Arbeitnehmer Belege über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit verlangen, wie das Verwaltungsgericht Hamburg in einem kürzlich veröffentlichten

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Rechtsprechung
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Enge Grenzen für Unfallschutz bei betrieblichem Fußballturnier

Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem betrieblichen Fußballturnier, steht er nur in engen Grenzen unter dem Schutz der gesetzliche Unfallversicherung. Nur weil der Arbeitgeber das von Mitarbeitern organisierte Turnier fördert und während der Veranstaltung auch Werbung für das Unternehmen zu finden ist, liegt bei einem Unfall eines kickenden Mitarbeiters noch kein Arbeitsunfall vor, urteilte am

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MAV-Arbeit
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BAG bestätigt: Betriebsrat kann Präsenzschulung statt Webinar verlangen

Betriebsräte haben Anspruch auf für ihre Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Erforderlich können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches Webinar anbietet – so nun das BAG. Quelle: Bund-Verlag

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Arbeitsrecht
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Auch krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen u. U. „fröhlich bummeln“ gehen

LAG Chemnitz: Zweifel an psychogener Erkrankung nicht begründet Das „fröhliche Bummeln“ einer krankgeschriebenen Arbeitnehmerin in der Leipziger Innenstadt und der Besuch einer Gartenparty können den Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht erschüttern. Dies gelte zumindest dann, wenn die Arbeitnehmerin aufgrund hohen Belastundsdrucks an einer psychogenen Erschöpfung erkrankt sei, entschied das Sächsiche Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz (AZ:

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Arbeitsrecht
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Betriebsratsvorsitzender darf bewilligten Urlaub nicht einseitig unterbrechen

LAG Mainz: Keine Zeitgutschrift für Betriebsratstätigkeit im Urlaub Ein Betriebsratsvorsitzender darf wegen angefallener Betriebsratsarbeit nicht einseitig seinen einmal bewilligten Erholungsurlaub unterbrechen und für die Tätigkeit eine Zeitgutschrift verlangen. Vielmehr kann im Urlaubsfall der Stellvertreter des Betriebsratsvorsitzenden einspringen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 05.08.2024, veröffentlichten Urteil (AZ: 5 Sa 255/23).

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