Nachrichten-Archiv

MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Verlust des Mitbestimmungsrechts

Verletzt der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, so kann dieser Unterlassung geltend machen. Ausnahmsweise kann das Ausüben des Unterlassungsanspruchs missbräuchlich sein. Und zwar dann, wenn der Betriebsrat sich zuvor der Kooperation mit dem Arbeitgeber verweigert hat.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Das Urteil des EuGH C-55/18 zur Arbeitszeiterfassung

Am 14. Mai erging das EuGH Urteil C-55/18 zur #Arbeitszeiterfassung, #Arbeitszeit, #Arbeitsrecht (so die Hashtags auf Twitter). Wilde Aufregung macht sich breit. Aus, Aus, Auuuus! für die Vertrauensarbeitszeit, Stechuhren regieren das Land, ein neues Bürokratiemonster rennt durch die EU. So jedenfalls der Eindruck, wenn man den vorgenannten Hashtags folgt und den „Analysen“ Glauben schenkte, die

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Arbeitsschutz
Harald Afholderbach

Wer haftet bei Leiharbeitnehmer*innen für den Arbeitsschutz

Erleidet ein Leiharbeitnehmer einen Arbeitsunfall, tun sich Fragen auf: Wofür haftet der Verleiher als Vertragsarbeitgeber, wofür der Entleiher? Der Verleiher hat nur Kontroll- oder Überwachungspflichten. Für den Arbeitsschutz vor Ort ist der Entleiher zuständig – so nun das LAG Hessen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitgeber muss auf Zusatzurlaub hinweisen

Schwerbehinderten Arbeitnehmern stehen jährlich fünf Tage zusätzlicher Urlaub zu. Weiß der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung, muss er die Berechtigten von sich aus darauf hinweisen. Unterlässt er dies, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Urlaubstage verfallen – so das LAG Niedersachsen.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Private Mobilnummer ist für den Arbeitgeber tabu

Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, dem Chef ihre private Mobilnummer bekannt zu geben, auch nicht für den »Notfall«. Eine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit in der Freizeit besteht nicht. Der Arbeitgeber muss seinen Betrieb anders gegen Krisen absichern.

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

Kündigung des Chefarztes eines katholischen Krankenhauses wegen Wiederverheiratung

Ein der römisch-katholischen Kirche verbundenes Krankenhaus darf seine Beschäftigten in leitender Stellung bei der Anforderung, sich loyal und aufrichtig im Sinne des katholischen Selbstverständnisses zu verhalten, nur dann nach ihrer Religionszugehörigkeit unterschiedlich behandeln, wenn dies im Hinblick auf die Art der betreffenden beruflichen Tätigkeiten oder die Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Einsicht in nicht-anonymisierte Lohnlisten

Der Betriebsrat hatte in der Vergangenheit nur sporadisch Einsicht in die Lohnlisten genommen. 2016 forderte er die Arbeitgeberin auf, ihm regelmäßig Einsicht zu gewähren. Vorgelegt wurden dem Betriebsrat nur anonymisierte Listen der gezahlten Bruttolöhne und – gehälter.

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