Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, ist daraus ein Gesamt-GdB zu bilden. Wir erläutern, wie die Gesamtbewertung mehrerer einzelner Behinderungen erfolgt.
Quelle: DGB-Rechtsschutz
Das VG Karlsruhe hat die Klage einer Pflegehilfskraft auf Zahlung einer Corona-Sonderleistung abgewiesen. Die Regelung des Pflegebonusgesetzes sei nur auf Fachkräfte anwendbar, der Staat habe hier unterscheiden dürfen. Quelle: Beck aktuell
Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, ist daraus ein Gesamt-GdB zu bilden. Wir erläutern, wie die Gesamtbewertung mehrerer einzelner Behinderungen erfolgt.
Quelle: DGB-Rechtsschutz
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beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.