Was gilt beim Klimastreik für Arbeitnehmer?

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Am vergangenen Freitag sind wieder Millionen von Menschen weltweit auf die Straßen gegangen, um für den Klimaschutz zu demonstrieren. Aber dürfen Arbeitnehmer während der Arbeitszeit überhaupt zum Klimastreik? Welche Sanktionen drohen vom Arbeitgeber? Und was kann der Betriebsrat für die Beschäftigten tun? Antworten gibt Prof. Dr. Wolfgang Däubler im Interview.

Quelle: Bund-Verlag

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