Verstoß gegen Unfallverhütungsbestimmungen: 150000 € Schmerzensgeld

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Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Aktenzeichen: 7 Sa 231/16) hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Auszubildende in einer Arztpraxis wurde von dem Arzt mit einer Blutentnahme bei einem Patienten mit einer Hepatitis-C-Infektion beauftragt. Er stellte ihr zu diesem Zweck Kanülen zur Verfügung, die wegen der Gefahr einer Nadelstichverletzung nicht mehr zugelassen waren. Auf die Aufforderung ihr sichere Kanülen zur Verfügung zu stellen, wurde die Arzthelferin durch den Arzt auf die Verwendung von Handschuhen verwiesen.

Tatsächlich kam es zu einer Nadelstichverletzung und die Auszubildende infizierte sich mit Hepatitis C. Durch eine notwendige Interferontherapie kam es zu Komplikationen, die eine Schwerbehinderteneigenschaft zur Folge hatte. Der Beruf konnte nicht mehr ausgeübt werden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) stellte fest, dass der Arzt gegen seine Schutzpflichten verstoßen und er drohende Gesundheitsschäden billigend in Kauf genommen hat. Das LAG geht daher von einem bedingten Vorsatz aus, der zur einer Haftung des Arbeitgebers führt.

Quellen:

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