Verstoß gegen Unfallverhütungsbestimmungen: 150000 € Schmerzensgeld

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Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in digitalen Grenzen

Gewerkschaften können vom Arbeitgeber für ihre Mitgliederwerbung nicht die Herausgabe aller betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer verlangen. Eine Nutzung des betrieblichen E-Mail-Systems zu Werbe- und Informationszwecken ist aber möglich, wenn die Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor Ort im Betrieb fragt, ob sie auch über ihre betriebliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden wollen, urteilte am Dienstag, 28.01.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Aktenzeichen: 7 Sa 231/16) hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Auszubildende in einer Arztpraxis wurde von dem Arzt mit einer Blutentnahme bei einem Patienten mit einer Hepatitis-C-Infektion beauftragt. Er stellte ihr zu diesem Zweck Kanülen zur Verfügung, die wegen der Gefahr einer Nadelstichverletzung nicht mehr zugelassen waren. Auf die Aufforderung ihr sichere Kanülen zur Verfügung zu stellen, wurde die Arzthelferin durch den Arzt auf die Verwendung von Handschuhen verwiesen.

Tatsächlich kam es zu einer Nadelstichverletzung und die Auszubildende infizierte sich mit Hepatitis C. Durch eine notwendige Interferontherapie kam es zu Komplikationen, die eine Schwerbehinderteneigenschaft zur Folge hatte. Der Beruf konnte nicht mehr ausgeübt werden.

Das Landesarbeitsgericht (LAG) stellte fest, dass der Arzt gegen seine Schutzpflichten verstoßen und er drohende Gesundheitsschäden billigend in Kauf genommen hat. Das LAG geht daher von einem bedingten Vorsatz aus, der zur einer Haftung des Arbeitgebers führt.

Quellen:

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