ver.di’s Kammertöne – neue Ausgabe

Die neuesten Beiträge

Arbeitsrecht

Betriebsrat? Ja. Unbefristeter Job? Nicht zwingend!

Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Arbeitsrecht

Krank wegen Tattoo, Arbeit­geber muss nicht zahlen

Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Die Pflegekammer in NRW hat am 20. Januar 2023 ihre Hauptsatzung beschlossen. Zurzeit wird die Hauptsatzung durch das Ministerium geprüft.

Am 24. Februar 2023 findet die nächste Kammerversammlung statt. In ihr soll der Vorstand und die Präsident*in gewählt werden.

Die ver.di-Vertreter*innen in der Pflegekammer begleiten die Entwicklungen in der Kammer kritisch.

Hier das aktuelle ver.di-Flugblatt ‘zum Thema ‘Kammertöne 02’:

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