Unbezahlter Sonderurlaub mindert nicht Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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Arbeitnehmer können trotz eines auf eigenen Wunsch vereinbarten unbezahlten Sonderurlaubs ihren bezahlten gesetzlichen Mindesturlaub zusätzlich einfordern. Denn auch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis besteht der gesetzliche Urlaubsanspruch grundsätzlich fort, urteilte am Dienstag, 6. Mai 2014, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 678/12). Geklagt hatte eine an einer Uniklinik angestellte Berliner Krankenschwester. Sie hatte auf eigenen Wunsch mit ihrem Arbeitgeber

Quelle: JuraForum

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