Übertragung des Wegerisikos auf den Arbeitgeber wegen Betriebsvereinbarung

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Befristet eingestellte Arbeitnehmer können mit der Wahl in den Betriebsrat nicht einen unbefristeten Folge-Arbeitsvertrag verlangen. Anderes gilt jedoch, wenn der Arbeitnehmer ausreichende Belege vorbringen kann, dass er wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18.06.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 7 AZR 50/24). In solch einem Fall könne

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Eine Frau lässt sich tätowieren und kann anschließend wegen einer Entzündung der Tätowierung nicht arbeiten. Ihr Arbeitgeber verweigert die Lohnfortzahlung. Das war rechtmäßig, bestätigt nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Quelle: Legal Tribune Online

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Koalitionsvertrag, die 2.

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Das sogenannte Wegerisiko für das pünktliche Erscheinen am Arbeitsplatz liegt üblich beim Arbeitnehmer. Eine Betriebsvereinbarung kann davon aber zugunsten der Arbeitnehmer abweichen, wie am Montag, 23. März 2015, das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf zum Sturm „Ela“ entschied (Az.: 9 TaBV 86/14).

Quelle: JuraForum

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