Sozialrecht
Nur ein Minijob neben Hauptbeschäftigung pauschal versicherbar
Ist ein Arbeitnehmer neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung geringfügig beschäftigt, ist jeder weitere Minijob, den er aufnimmt, voll versicherungspflichtig. Das hat das LSG Nordrhein-Westfalen entschieden. Es betont, dass der Arbeitgeber für die richtige Meldung verantwortlich ist. Quelle: Beck aktuell