Nachrichten-Archiv

Bild von Webster2703 auf Pixabay
Datenschutz
Harald Afholderbach

WhatsApp: Nutzung im Betriebsrat erlaubt?

Ohne WhatsApp geht privat oft fast gar nichts mehr in Sachen Kommunikation, könnte man meinen. Doch wie sieht es mit der beruflichen Nutzung aus, insbesondere auch aus Betriebsratssicht? Schließlich könnten auch Interessenvertretungen sich in Gruppen bequem austauschen. Doch die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind beträchtlich – und das ist eigentlich noch untertrieben.

Weiterlesen »
Bild von Shahid Abdullah auf Pixabay
MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Betriebsrat darf Zwitschern!

Betriebsräte können die verfassungsrechtlich garantiere Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nehmen. Davon umfasst ist auch die öffentliche Meinungsäußerung via Twitter zu betrieblichen Angelegenheiten.

Weiterlesen »
Nach oben scrollen