Arbeitsrecht
Rückzahlungsklausel bei Fortbildungen: Oft unwirksam
Mitarbeiter die sich fortbilden wollen, sind eine Win/Win-Situation. Häufig übernehmen Arbeitgeber die Fortbildungskosten. Im Gegenzug wird vereinbart, dass der Mitarbeiter im Anschluss eine gewisse Zeit im Unternehmen bleibt, andernfalls muss er die Fortbildungskosten zumindest teilweise zurückzahlen.