Mitarbeiter die sich fortbilden wollen, sind eine Win/Win-Situation. Häufig übernehmen Arbeitgeber die Fortbildungskosten. Im Gegenzug wird vereinbart, dass der Mitarbeiter im Anschluss eine gewisse Zeit im Unternehmen bleibt, andernfalls muss er die Fortbildungskosten zumindest teilweise zurückzahlen.
Weitgehend unbekannt ist, dass derartige Rückzahlungs-Vereinbarungen hohen Anforderungen genügen müssen, um wirksam zu sein.
Rechtsanwalt Guido C. Bischof – Rückzahlungsklausel bei Fortbildungen: Oft unwirksam