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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Betriebsrat darf über Verbot privater Handynutzung nicht mitreden

Verbietet eine Arbeitgeberin ihren Mitarbeitern die private Nutzung von Handys während der Arbeitszeit , hat der Betriebsrat dabei kein Mitbestimmungsrecht. Dient das Handynutzungsverbot einer besseren Arbeitsleistung, ist die Arbeitgeberweisung mitbestimmungsfrei, betonte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag, 12.01.2024, veröffentlichten Beschluss (AZ: 1 ABR 24/22). Die Erfurter Richter entschieden ausdrücklich nur über das Mitbestimmungsrecht des

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