MAV-Arbeit
GBR darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten
Ein Gesamtbetriebsrat (GBR) darf trotz der Corona-Pandemie seine Sitzung als Präsenzsitzung abhalten. Der Arbeitgeber kann das nicht verbieten und auf eine Sitzung in Form einer Video- oder Telefonkonferenz verweisen, wenn in der Sitzung geheim durchzuführende Wahlen anstehen. So das LAG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren.