GBR darf trotz Corona Präsenzsitzung abhalten

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeitsrecht

Kündigung trotz positivem BEM

Eine Conditorei-Helferin fehlte in den Jahren 2020 bis 2022 häufiger wegen Krankheit. Der Arbeitgeber, ein namhaftes Unternehmen der Lebensmittelindustrie, das tiefgekühlte Backwaren wie Torten und Brötchen herstellt, führte ein betriebliches Eingliederungsmanagement durch und kündigte dann das Arbeitsverhältnis. Nach dem Arbeitsgericht Rheine hat das BEM-Verfahren allerdings mit einem positiven Ergebnis geendet. Die Kündigung sei deshalb unverhältnismäßig.

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Sozialrecht

Versicherungsschutz beim Kauf eines Leberkässemmels

Zum Unfallversicherungsschutz beim Einkauf eines gegrillten Hähnchens in der Mittagspause des Homeoffices hat das Bundessozialgericht bereits 2021 entschieden. Dennoch gibt es nach wie vor Fälle, in welchen Berufsgenossenschaften Leistungen versagen. Nun hat sich dazu in einem Verfahren des DGB Rechtschutzbüros München auch das örtliche Sozialgericht auseinandergesetzt und den streitigen Versicherungsschutz anerkannt. Quelle: DGB-Rechtsschutz

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Arbeitsrecht

Keine Kündigung kurz vor Rente

Je länger ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ohne krankheitsbedingte Fehlzeiten beschäftigt war, desto eher sind vom Arbeitgeber häufige Kurzzeiterkrankungen in jüngster Zeit hinzunehmen. Dies gilt umso mehr, wenn die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf die schwere Arbeit zurückzuführen sind und der Beschäftigte kurz vor der Rente steht, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil

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Ein Gesamtbetriebsrat (GBR) darf trotz der Corona-Pandemie seine Sitzung als Präsenzsitzung abhalten. Der Arbeitgeber kann das nicht verbieten und auf eine Sitzung in Form einer Video- oder Telefonkonferenz verweisen, wenn in der Sitzung geheim durchzuführende Wahlen anstehen. So das LAG Berlin-Brandenburg in einem Eilverfahren.

Quelle: Bund-Verlag

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