Arbeitsrecht
Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen
Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat durch Urteil (12 Sa 524/16) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat.