Arbeitgeber muss bei verspäteter Lohnzahlung pauschal 40 Euro zahlen

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Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat durch Urteil (12 Sa 524/16) entschieden, dass ein Arbeitgeber, der Arbeitslohn verspätet oder unvollständig auszahlt, dem Arbeitnehmer gemäß § 288 Absatz 5 BGB einen Pauschal-Schadensersatz in Höhe von 40 Euro zu zahlen hat. Die Revision zum BAG wurde zugelassen.

Quelle: Rechtsindex.de

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