Nachrichten-Archiv

Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Arbeitgeber unterstellt nach Burnout eine Selbstbeurlaubung

Wochen während der Sommerferien selbst beurlaubt, nachdem der beantragte Urlaub abgelehnt worden sei. Um das zu vertuschen, habe er eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht. Das Arbeitsgericht München ist davon allerdings nicht überzeugt und sieht den Beweiswert der Krankschreibung nicht als erschüttert an.

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Bild von Myléne auf Pixabay
Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kind krank: 7 Fragen zur Freistellung

Ist das eigene Kind krank, steckt der Arbeitnehmer schnell im Zwiespalt zwischen familiären und beruflichen Pflichten. Darf er einfach zu Hause bleiben? Was ist mit seinem Gehalt? Und was kann der Betriebsrat tun? Wir beantworten Ihnen die 7 wichtigsten Fragen.

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Bild von Steve Buissinne auf Pixabay
Allgemein
Harald Afholderbach

Herbstzeit ist Krankheitszeit

November und Dezember bringen nicht nur mehr trübes Wetter, auch Erkältungen und grippale Infekte nehmen jetzt zu. Die sollten Sie natürlich möglichst zuhause auskurieren und nicht mit auf die Arbeit nehmen, wo Sie andere Kolleg/innen anstecken könnten. Entscheidend ist es aber in jedem Fall, sich krank zu melden und ein paar andere rechtliche Formalien zu beachten, damit Ihrer Genesung auch bei anderen Erkrankungen keine böse arbeitsrechtliche Überraschung folgt.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Krankgeschriebener Arbeitnehmer muss nicht zum Personalgespräch

Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Beschäftigte nicht zum Personalgespräch herbeizitieren. Ist ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu angeordneten Personalgesprächen mit seinem Chef nicht erschienen, darf ihm deshalb nicht gekündigt werden, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Donnerstag, 14. Januar 2016, veröffentlichten Urteil.

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