Herbstzeit ist Krankheitszeit

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Arbeitsrecht

Weniger Kandidaten als Betriebsratssitze

Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. Die Arbeitgeberin ist Trägerin einer Klinik mit in der Regel 170 beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Bei dieser Betriebsgröße sieht die Staffelung von § 9 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) einen aus sieben Mitgliedern bestehenden Betriebsrat vor. Bei

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Arbeitsrecht

Ampel einigt sich auf digitale Arbeitsverträge

Die Re­gie­rungs­frak­tio­nen pla­nen Än­de­run­gen zur Bü­ro­kra­tie­ent­las­tung. Als Teil davon sol­len künf­tig Ar­beits­ver­trä­ge ein­fach per E-Mail ge­schlos­sen wer­den kön­nen. Quelle: Beck aktuell

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Bild von Steve Buissinne auf Pixabay

November und Dezember bringen nicht nur mehr trübes Wetter, auch Erkältungen und grippale Infekte nehmen jetzt zu. Die sollten Sie natürlich möglichst zuhause auskurieren und nicht mit auf die Arbeit nehmen, wo Sie andere Kolleg/innen anstecken könnten. Entscheidend ist es aber in jedem Fall, sich krank zu melden und ein paar andere rechtliche Formalien zu beachten, damit Ihrer Genesung auch bei anderen Erkrankungen keine böse arbeitsrechtliche Überraschung folgt.

Quelle: ver.di

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