Arbeitsrecht
Ungeimpfte Pfleger haben keinen Anspruch auf Beschäftigung
Weil die Heimleitung sie von der Arbeit freistellte, hatten zwei ungeimpfte Pfleger geklagt. Nun scheiterten sie auch in der Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Die Pflegekräfte hätten keinen Anspruch auf eine Beschäftigung.