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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Arbeits- und Gesundheitsschutz
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Hitze im Büro – Pflichten des Arbeitgebers

Sommer, Sonne, Sauna im Büro: Wenn draußen die Temperaturen Spitzenwerte erreichen, wird es für viele am Arbeitsplatz unerträglich. Aber muss man überhaupt arbeiten, wenn sich die Raumtemperatur der 30-Grad-Marke nähert? Oder hat man einen Anspruch auf hitzefrei? Wir räumen mit Irrtümern auf und zeigen, was Arbeitgeber und Betriebsrat tun können, damit die Mitarbeiter einen kühlen Kopf behalten.

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Arbeitsschutz
Harald Afholderbach

Hitzeschutz am Arbeitsplatz

Gesetzliche Vorschriften über maximal zulässige Temperaturen am Arbeitsplatz gibt es genauso wie ein “Hitzefrei” auf der Arbeit nicht. Der Arbeitgeber ist aber verpflichtet, Arbeitnehmer gegen Gefahr für Leben und Gesundheit zu schützen.

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