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Datenschutz
Harald Afholderbach

GPS-Überwachung am Firmenfahrzeug kein Menschenrechtsverstoß

Ein GPS-Gerät an einem Firmenwagen zur Kontrolle zurückgelegter privater und dienstlicher Fahrstrecken des Arbeitnehmers verletzt nicht das Recht des Mitarbeiters auf Achtung des Privatlebens. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mitarbeiter über die GPS-Überwachung und über mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bei einer falschen Abrechnung der Fahrstrecken informiert worden ist, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg.

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Arbeitsrecht
Harald Afholderbach

Kontrolle von E-Mailverkehr am Arbeitsplatz nur eingeschränkt erlaubt

Die große Kammer am EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat mit Urteil vom 5. September 2017 (Beschwerde-Nr. 61496/08) klargestellt, dass selbst dann, wenn dem Arbeitnehmer eine private Nutzung der Firmen-IT generell verboten ist, der Arbeitgeber den E-Mail-Account seiner Mitarbeiter nicht ohne weiteres kontrollieren darf. Vielmehr muss ein legitimer Grund für die Kontrolle gegeben sein. Außerdem

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