MAV-Arbeit
Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (02)
‘Nicht mehr betteln’ Übernahme der Kosten für sachkundige Personen Die Mitarbeitervertretung kann zu ihrer Unterstützung sachkundige Personen hinzuziehen. Bisher war es aber vor der Hinzuziehung erforderlich, dass die Dienststellenleitung der Kostenübernahme zugestimmt hat. $ 30 Abs. 2 (a. F.): (2) Die durch die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung entstehenden erforderlichen Kosten trägt die Dienststelle, bei der die