Unzureichend beraten: Schadenersatz von Sozialhilfe wegen nicht empfohlenen Rentenantrags
Sachbearbeiter eines Sozialträgers müssen sich grob auch mit Leistungen anderer Träger auskennen und gegebenenfalls entsprechende Hinweise geben. Hierauf sind die Bürger angewiesen, damit unser kompliziertes Sozialsystem überhaupt funktioniert, betonte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 2. August 2018, verkündeten Urteil (Aktenzeichen: III ZR 466/16).
Arbeitsrecht
Wenn Kollegen die Kündigung fordern ->Druckkündigung
Will die Mehrheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr mit einer Kollegin zusammenarbeiten und droht ein Teil sogar einen Arbeitsplatzwechsel an, kann die Arbeitgeberin der unliebsamen Beschäftigten deshalb noch nicht kündigen. Bevor eine solche Druckkündigung ausnahmsweise wirksam sein kann, muss die Arbeitgeberin sich erst einmal aktiv vor die Arbeitnehmerin stellen, um den von den Kollegen