Arbeitsschutz: Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle
Auch zur Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle beim Arbeitsschutz stellt die GDA ein kleines Erklärfilmchen zur Verfügung:
Auch zur Verantwortung, Aufgabenübertragung und Kontrolle beim Arbeitsschutz stellt die GDA ein kleines Erklärfilmchen zur Verfügung:
Eine internationale Meta-Studie zeigt: Menschen, die viele Überstunden machen, erleiden häufiger einen Schlaganfall. Ein alarmierendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass fast zwei Drittel der Berufstätigen regelmäßig Überstunden machen. Im europäischen Vergleich ist Deutschland sogar Überstundenmeister. Betriebsräte sollten das nicht so hinnehmen.
Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.
Überarbeitet wurde auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeismedizin (BAuA) das Thema Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Über die Seite werden einige Downloads angeboten.
Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausgewählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.
Internetseite des Teamer*innen-Arbeitskreises „Kirche“
beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.