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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (05)

Neue Aufgaben für die Mitarbeitervertretung Entgeltgleichheit zwischen den Geschlechtern überwachen Der Begriff ‘überwachen’ wurde im Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG-EKD) bisher stets vermieden. So wird bspw. in § 35 bei den ‘Allgemeinen Aufgaben’ beschrieben, dass die Mitarbeitervertretung (MAV) dafür eintreten soll, dass die gesetzlichen Bestimmungen usw. eingehalten werden. Nause schreibt im Kommentar zum MVG-EKD (Joussen|Mestwerdt|Nause|Spelge) zu § 35

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MAV-Arbeit
Harald Afholderbach

Was ändert sich im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ? (04)

Neue Aufgaben für die Mitarbeitervertretung Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit fördern 25 Jahre zu spät 1997 haben die beiden großen christlichen Kirchen ihr gemeinsames Sozialwort ‘Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit’ zur wirtschaftlichen und sozialen Lage in Deutschland herausgegeben. Zum Thema ‘Grundkonsens einer zukunftsfähigen Gesellschaft’ schreiben die Kirchen unter der Randziffer 154: ‘… Um

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