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Rechtsprechung
Harald Afholderbach

BAG weist AGG-Hopper in seine Schranken

Das in einer Stellenbewerbung besondere Betonen seines Ruhestandsalters spricht nicht für ein echtes Interesse an einer ausgeschriebenen Stelle. Enthält die Bewerbung für eine Stelle als Bürosachbearbeiter auch noch mehrere Grammatik- und Rechtschreibfehler, deutet dies alles darauf hin, dass der Ruheständler eine Absage provozieren will, um eine Entschädigung wegen der Diskriminierung seines Alters erhalten zu können,

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Arbeitgeber Kirche
Harald Afholderbach

“Sie sind nicht getauft???”

Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn gilt die Richtlinie des Rates der EKD nach Art. 9 Buchst. b Grundordnung über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes vom 1. Juli 2005. Im November 2012 schrieb der Beklagte eine befristete Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ aus.

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