Bezeichnet eine Arbeitnehmerin eine Kollegin als „faule Sau“ und begrüßt sie diese mit „Hi Arschloch“, kann ihr fristlos gekündigt werden. Die Ausrede eines „legeren Umgangstons“ am Arbeitsplatz entkräftet die schweren Beleidigungen hier nicht, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag, 10. November 2016, veröffentlichten Urteil (Az.: 4 Sa 350/15).
Quelle: JuraForum