Rei­se­zeit mit der Bahn ist Arbeits­zeit

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Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

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VG Lüneburg weicht von BAG-Definition ab

Auch wenn Mitarbeiter eines Speditionsunternehmens ihre Zeit während Bahnfahrten zu und von Abholorten frei gestalten können, werden sie in ihrer Freiheit beschränkt, so das VG Lüneburg. Die Reisezeit mit der Bahn sei daher Arbeitszeit.

Quelle: Legal Tribune Online

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