Praktikum gilt meistens als Arbeitsverhältnis

Die neuesten Beiträge

Bild von Jörg Möller auf Pixabay
Allgemein

Koalitionsvertrag, die 2.

Auch ver.di hat eine Kurzbewertung zum Koalitionsvertrag von CDU und SPD herausgegeben. Unter der Überschrift ‘Wichtige Fortschritte und deutliche Versäumnisse Kurzbewertung des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und SPD’ hat ver.di die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Ihr könnt die Bewertung hier einsehen.

Weiterlesen »

Ein Praktikum ist fast immer ein Arbeitsverhältnis, das entsprechend zu entlohnen ist. Nur wenn der Ausbildungszweck eindeutig im Vordergrund steht, handelt es sich nicht um ein Scheinpraktikum.

Quelle: Fachanwältin Marion Zehe

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen