Neue ‘Infopost Altenpflege’ erschienen

Die neuesten Beiträge

Rechtsprechung

Kein Kran­ken­geld ohne Arbeit­s­an­tritt

Ein Mann schließt einen Arbeitsvertrag, meldet sich aber sofort krank und erscheint nie zur Arbeit. Nach einem Monat wird ihm gekündigt. Für diese Zeit hat er weder Anspruch auf Lohn noch auf Krankengeld, so das LSG Niedersachsen-Bremen. Quelle: Legal Tribune Online

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Arbeitsrecht

Betriebsrat muss zur Kündigung während der Wartezeit angehört werden

Arbeitgeber muss Kündigung nicht genau begründenAuch bei einer beabsichtigten Kündigung während der gesetzlichen Wartezeit von sechs Monaten muss der Betriebsrat vorher angehört werden. Allerdings muss der Arbeitgeber die Kündigung gegenüber dem Betriebsrat dann nicht detailliert begründen, sondern nur die Umstände angeben, aus denen er „subjektiv seinen Kündigungsentschluss herleitet, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen in einem

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Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in digitalen Grenzen

Gewerkschaften können vom Arbeitgeber für ihre Mitgliederwerbung nicht die Herausgabe aller betrieblichen E-Mail-Adressen der Arbeitnehmer verlangen. Eine Nutzung des betrieblichen E-Mail-Systems zu Werbe- und Informationszwecken ist aber möglich, wenn die Gewerkschaft die Arbeitnehmer vor Ort im Betrieb fragt, ob sie auch über ihre betriebliche E-Mail-Adresse angeschrieben werden wollen, urteilte am Dienstag, 28.01.2025, das Bundesarbeitsgericht (BAG).

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Die neue ver.di- Infopost ‘Altenpflege’ ist erschienen. In der Infopost gibt es Informationen und Berichte zu ver.di-Aktionen und zu aktuellen gewerkschaftlichen Themen in der Altenpflege.
In dieser Ausgabe gibt es u.a. folgende Themen:

  • Organisieren für den Tarifvertrag – Beschäftigte bei der AWO Rheinland tun sich zusammen
  • Tariflohnpflicht Fragen und Antworten – Seit dem 1. September 2022 ist die sogenannte Tariflohnpflicht in der ambulanten und (teil)stationären Altenpflege in Kraft. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
  • Altenpflege in Aktion – Die Beschäftigten in der Altenpflege sind am Limit. Und genau das haben sie den politisch Verantwortlichen deutlich gezeigt. Mit der Aktionswoche „Trotz Grün Gelb Rot: Die Pflege bleibt in Not“ haben sie sich für eine grundlegende Reform der Pflege stark gemacht.
  • Für mehr Lohn – die Altenpflege ist dabei – Beschäftigte aus Pflegeeinrichtungen beteiligen sich am Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes. Der TVöD setzt Standards auch für die Altenpflege. ver.di fordert 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro monatlich mehr Geld.
  • Beharrlich für Angleichung – AWO Sachsen: Bezahlung von Pflegekräften endlich auf TVöD-Niveau
  • u.V.m.

Ihr könnt die neue Ausgabe hier herunterladen.

Übrigens: Die älteren Ausgaben der ‘Infopost Altenpflege’ findet ihr auf der Internetseite von ver.di.

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